Wer Waren auf Raten kaufen, einen Kredit auf- oder ein Leasingangebot wahrnehmen möchte, wird oft mit dem Hinweis “Bonität vorausgesetzt” konfrontiert. Unklar bleibt Verbrauchern jedoch häufig, was der Hinweis zu bedeuten hat und wann genau die eigene Bonität für den Vertragsschluss ausreicht.
Der Hinweis „Bonität vorausgesetzt“ und seine Bedeutung
Ist ein Angebot mit dem Hinweis „Bonität vorausgesetzt“ versehen, bringt der Händler damit zum Ausdruck, dass er einen Vertrag zu den genannten Konditionen ausschließlich mit Personen mit ausreichender Kreditwürdigkeit schließen möchte.
Die Kreditwürdigkeit wird von Wirtschaftsauskunfteien wie der SCHUFA als sogenannter Bonitätsscore dargestellt. Dieser Scorewert gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass eine bestimmte Person zukünftige Rechnungen oder Kreditraten zuverlässig zahlt. Je höher der Scorewert ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Person zukünftigen Zahlungsverpflichtungen zuverlässig nachkommt.
Der Hinweis “Bonität vorausgesetzt” bedeutet darum, dass die beworbenen Ratenkauf- oder Kreditkonditionen nur dann gelten sollen, wenn die Kreditwürdigkeit des Kunden einen bestimmten Bonitätsscorewert erreicht. Wird der individuelle Bonitässcore hingegen als nicht ausreichend angesehen, gelten entweder andere Vertragskonditionen oder ein Vertragsschluss ist gar nicht erst möglich.
Wann wird die Bonität relevant?
Bei Kreditangeboten sowie Raten-, Rechnungskauf- oder Leasing-Optionen findet sich im Kleingedruckten oft der Hinweis “Bonität vorausgesetzt”. Werden Waren hingegen direkt bezahlt, ist die Kreditwürdigkeit des Käufers nicht relevant.

Bonität beim Ratenkauf
Das hat folgenden Grund: Wie schon gesehen, lässt der Bonitätsscore Rückschlüsse darüber zu, wie wahrscheinlich es ist, dass eine bestimmte Person ihren Zahlungsverpflichtungen zuverlässig nachkommt. Werden Waren direkt bezahlt, ist diese Information für den Verkäufer wenig relevant – schließlich erhält er sein Geld ohnehin sofort.
Liefert der Händler hingegen Waren an einen Kunden noch bevor er den Kaufpreis erhält, geht er in Vorleistung und damit ein kreditorisches Risiko ein. In diesen Fällen hat er durchaus ein Interesse daran, die Bonität seines Kunden bereits im Vorfeld einschätzen zu können.
Generell lässt sich sagen: Immer dann, wenn ein Vertragspartner in Vorleistung geht, hat dieser ein Interesse daran, die Kreditwürdigkeit seines Gegenübers einzuschätzen. Schließlich hat der so die Möglichkeit, die Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Zahlungsausfalls bereits im Vorfeld einzuschätzen.
Wie wird die Bonität überprüft?
Setzt ein Händler für den Vertragsschluss einen bestimmten Bonitätsscore voraus, muss er selbstverständlich auch dazu in der Lage sein, diesen zu überprüfen. Die Überprüfung dient einem Händler oder einer Bank dabei quasi als Absicherung, dass der potentielle Kunde zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird.
Allerdings verlassen sich Händler und Banken nicht auf Bonitätsauskünfte, die ihnen der Kunde selbst erteilt. Stattdessen holen sie eine Einschätzung zum zukünftigen Zahlungsverhalten bei spezialisierten Wirtschaftsauskunfteien ein. Die bekannteste dieser Wirtschaftsauskunfteien ist die SCHUFA.
Wie wird die Bonität einer Person bewertet?
Banken und Warenhändler haben die Möglichkeit, mit Wirtschaftsauskunfteien wie beispielsweise der SCHUFA zusammenzuarbeiten und Bonitätsinformationen zu potentiellen Kunden einzuholen. Im Gegenzug zum Erhalt von Bonitätsauskünften stellen sie den Auskunfteien selbst kundenbezogene Daten und Informationen zu deren Zahlungsverhalten zur Verfügung.
Die Wirtschaftsauskunfteien wiederum sind darauf spezialisiert, die von den Partnerunternehmen bereitgestellten Informationen auszuwerten. Die vorliegenden Kundendaten werden von den Auskunfteien dabei ausgewertet, gewichtet und in Form eines Bonitätsscores dargestellt. Der Bonitätsscore ermöglicht es dann, das zukünftige Zahlungsverhalten einer Person einzuschätzen und macht außerdem die Kreditwürdigkeit von mehreren Personen vergleichbar.
Was passiert, wenn der Bonitätsscore zu niedrig ist
Ist der eigene Bonitätsscore niedriger als der Bonitätswert, den ein bestimmtes Unternehmen für Vertragsschlüsse voraussetzt, kann das zweierlei Konsequenzen haben:
Zum einen ist es denkbar, dass das Unternehmen einen Vertragsschluss ganz ablehnt. Zum anderen ist es möglich, dass das Unternehmen dem Vertragsinteressenten einem Vertragsschluss nur zu geänderten (ungünstigeren) Konditionen anbietet. Letzteres wird beispielsweise bei Kreditangeboten mit bonitätsabhängigem Zins besonders deutlich.
Unternehmen entscheiden selbst, mit wem sie Verträge eingehen
Allerdings gilt: Welcher Bonitätswert für einen Vertragsschluss genau vorausgesetzt wird, können Unternehmen individuell festlegen. Für den Kunden bedeutet das: Selbst wenn Unternehmen A den Bonitätswert als beispielsweise für einen bestimmten Ratenkauf zu niedrig erachtet, kann ein identischer Bonitätswert von Unternehmen B als ausreichend angesehen werden.