Bestimmt haben auch Sie schon von “Verjährung” gehört. Aber was ist das eigentlich und wie wirkt sich das auf eine Ratenzahlung aus? Welche Konstellationen es bei der Verjährung von Ratenkäufen gibt und wie eine Insolvenz Einfluss darauf nimmt, lesen Sie übersichtlich in diesem Beitrag.
Zahlungsvereinbarungen gelten nicht unbegrenzt, sondern können verjähren. Verjährung bedeutet, dass ein rechtmäßiger Anspruch nicht innerhalb einer bestimmten, vorgegebenen Zeit geltend gemacht oder durchgesetzt wird und dadurch erlischt. Nicht nur im Strafrecht ist das bedeutsam, sondern auch bei Zahlungen kann die Verjährung eintreten.
Verjährung heißt nicht, dass die Ansprüche nichtig werden; es bedeutet lediglich, dass es keine rechtliche Möglichkeit mehr gibt, diese einzufordern. Inkassounternehmen erinnern ihre Kunden darum regelmäßig an die Verjährung, um gefährdete Beträge noch eintreiben zu können.
Verbraucher betrifft die Verjährung bei – aus unterschiedlichen Gründen – nicht bezahlten Rechnungen und Monatsraten.
1. Wann verjährt die Zahlschuld?
Die regelmäßige Verjährung wirkt nach Ablauf von drei Jahren zum 31. Dezember. Ist der Anspruch auf Zahlung also am 02.07.2014 entstanden, verjährt er am 01.01.2018.
Haben Sie einen Ratenzahlungsvertrag abgeschlossen und nicht alle Raten bezahlt? Das kann passieren, wenn Sie die Raten nicht überwiesen haben oder das Unternehmen den Betrag fälschlicherweise nicht eingezogen hat oder nicht bemerkt hat, dass Überweisungen nicht eingegangen sind. Manchmal kommt es Jahre später – oft erst nach einer internen Prüfung – zu Mahnungen.
Dabei gilt: Wenn Sie sich vertraglich zur Zahlung des Gesamtbetrags in Raten verpflichtet haben, müssen Sie auch zahlen. Ein Versehen seitens der Firma entbindet Sie nicht von der Zahlungsverpflichtung.
1.1 Wie Zahlungen die Verjährung beeinflussen
Auch Ratenzahlungen verjähren nach drei Jahren. Jede bezahlte Rate kann aber Einfluss auf die Verjährung haben. Haben Sie also 2014 einen Ratenzahlungsvertrag abgeschlossen und bis ins Jahr.2015 hinein noch Raten bezahlt, verjährt der Anspruch erst am 01.01.2019.
Genauso verhält es sich mit weiteren Teilzahlungen, auch wenn sie erst Jahre später (sogar nach der Verjährung) gezahlt werden. Jede weitere Teilzahlung, Zinszahlung und/oder Anerkennung des Rechtsanspruchs des Gläubigers kann die Verjährung weiter aufschieben (vgl. OLG Brandenburg, Az. 4 U 173/06).
Sie können also nicht darauf spekulieren, dass Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 36 Monaten verjähren und Restbeträge nicht mehr gezahlt werden müssen.
In Kürze
Haben Sie sich vertraglich zur Zahlung eines bestimmten Betrags verpflichtet – sei es in Raten oder nicht – müssen Sie dieser Verpflichtung auch nachkommen. In der Praxis besteht nur sehr selten die Möglichkeit, dass Raten aufgrund von Verjährung nicht mehr zu zahlen sind.
1.2 Ist mein Teilzahlungsvertrag verjährt?
In bestimmten Konstellationen ist es dennoch möglich, dass der Anspruch des Gläubigers verjährt.
Sind seit der letzten Zahlung nach Ablauf des Kalenderjahres drei weitere Jahre vergangen, wurden in der Zeit keine weiteren Zahlungen getätigt, keine Zinsen gezahlt, die Zahlungsforderung nicht anderweitig anerkannt und durch den Gläubiger keine gerichtlichen oder behördlichen Vollstreckungen vorgenommen, ist es wahrscheinlich, dass der Anspruch verjährt ist. Kommt nun eine Zahlungsaufforderung, müssen Sie dieser vermutlich nicht mehr nachkommen.
Rechtlicher Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen der Information und sind keine Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Wenden Sie sich bei konkreten Fällen an einen Rechtsanwalt, um die Lage prüfen zu lassen.
Unter Umständen müssen Sie nun die komplette Summe auf einmal zahlen. Nur in Ausnahmefällen zahlen Sie jetzt nur den Betrag, der zum aktuellen Zeitpunkt laut Ratenzahlungsvereinbarung fällig gewesen wäre und die restlichen Raten wie vereinbart.
1.3 Diese Faktoren hemmen die Verjährung
Neben den bereits genannten Zahlungen gibt es auch andere Faktoren, welche die Verjährung hemmen, d.h. unterbinden.
- Zahlung von Teilbeträgen, regulären Raten oder Zinsen seitens des Schuldners
- Anerkennung des Zahlungsanspruchs seitens des Schuldners
- Feststellung des Anspruchs durch eine Behörde oder ein Gericht
- Zustellung des Mahnbescheids
- Erlass eines Vollstreckungsurteils
2. Verjährung bei titulierten Ansprüchen
Ein titulierter Anspruch ist ein Rechtsanspruch mit einem “Titel”, also einem Urteil. Damit kann beispielsweise eine Zwangsvollstreckung vorgenommen werden. Diese titulierten Ansprüche verjähren nicht nach drei, sondern erst nach 30 Jahren.
Was jedoch auch in diesem Fall weiterhin verjähren kann, sind nach $197 BGB Abs. 2 “regelmäßig wiederkehrende Leistungen”, das sind beispielsweise Zinsen. Auch hier muss sich der Gläubiger also regelmäßig bemühen, damit diese nicht verjähren.
3. Schulden schnell zurückzahlen: Ratenkredit
Haben Sie versehentlich die fälligen Raten nicht gezahlt und müssen nun die Gesamtforderung auf einmal zahlen, kann das unangenehm werden. In vielen Fällen lässt sich der Gläubiger nicht auf eine Ratenzahlung ein. Bei positiver Bonität können Sie jedoch einen Ratenkredit beantragen, um die Forderung schnell zu begleichen.
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4. Zusammenfassung
- Ansprüche auf Zahlung verjähren drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres
- Raten- und Zinszahlungen beeinflussen Verjährung und schieben diese auf
- Regelmäßige Prüfungen in Unternehmen können alte Forderungen vor Verjährungsfrist aufdecken
- Verjährung wird durch unterschiedliche Faktoren gehemmt; in der Praxis tritt Verjährung bei Ratenzahlungen daher selten ein
- Titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren